Integrationsangebote
In unseren Abteilungen fördern unsere qualifizierten Fachpersonen die Selbst-, Sozial- und Fachkompetenzen der zugewiesenen Personen. Neue berufliche Erfahrungen und eine klare Tagesstruktur sollen Halt geben, das Gefühl des "Wiedergebraucht-Werdens" vermitteln und das gesundheitliche Wohlbefinden sichtlich steigern. Das zentrale Ziel aller Teilnehmenden ist, nach der erfolgreich beendeten Massnahme eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Dies kann ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatz sein oder eine Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt. ritec unterstützt und berät die Teilnehmenden dabei.
Unsere Angebote
Für Sozialdienste / Berufsbeistandschaften
Gemeinsam mit den Behörden und den Teilnehmenden werden zu Beginn der Massnahme Ziele definiert, welche regelmässig überprüft und angepasst werden. Nach Abschluss der Massnahme erstellt ritec eine Arbeitsbestätigung und eine Einsatzbeurteilung.
Zusammengefasst bietet ritec folgende Massnahmen für die Sozialdienste / Berufsbeistandschaften an:
ritec 1: Betreute Beschäftigung
Betreute Beschäftigung
Die Teilnehmenden werden in die Tätigkeiten einer Abteilung eingeführt und übernehmen ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeiten.
Die Massnahme kommt für Personen in Frage, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind und Gefahr laufen, sozial ausgegrenzt zu werden oder bereits ausgegrenzt sind und / oder nach einem Unterbruch eine aktive, berufliche Tätigkeit suchen.
ritec 2: Betreute Beschäftigung, Bewerbungsdossier erstellen und Stellensuche
Betreute Beschäftigung mit Unterstützung beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen und bei der Stellensuche
Die Teilnehmenden arbeiten stabil in einer Abteilung und übernehmen ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeiten. Sie erstellen ihr Bewerbungsdossier und bewerben sich im 1. Arbeitsmarkt.
Die Massnahme wird durchgeführt, wenn die Person eine anhaltend stabile Präsenz und Arbeitsleistung erreicht und das Sozialverhalten den Anforderung des 1. Arbeitsmarktes entspricht.
Sie kommt für Personen in Frage, die nach einem Unterbruch eine aktive, berufliche Tätigkeit suchen.
ritec 3: Stellensuche, Einsatz im 1. Arbeitsmarkt oder betreute Beschäftigung
Betreute Beschäftigung, Stellensuche und externes Arbeitstraining
Die Massnahme wird durchgeführt, wenn die Person eine anhaltend stabile Präsenz und Arbeitsleistung erreicht und das Sozialverhalten der Anforderung des 1. Arbeitsmarktes entspricht. Aktuelle Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsstrategien sind Voraussetzung.
Die Teilnehmenden arbeiten stabil in einer Abteilung. Mit Unterstützung suchen die Teilnehmenden einen Praktikumsplatz im 1. Arbeitsmarkt entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen.
Job Coaching während Einsatz im 1. Arbeitsmarkt
Mit Unterstützung des Job Coaches suchen die Teilnehmenden einen ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Praktikums- und/oder Arbeitsplatz im 1. Arbeitsmarkt.
Für die Invalidenversicherung
Als langjähriger Partner der Invalidenversicherung bieten wir ein angepasstes Angebot im Bereich der Frühinterventions-, Integrations- und beruflichen Massnahmen an. Die ändernden gesetzlichen Grundlagen sowie die individuellen Erwartungen der IV-Berater/-innen machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd.
Zusammengefasst bietet ritec folgende Massnahmen für die IV an:
Arbeitstraining, Art. 7d IVG und Art. 14a IVG
Integrationsmassnahme IM oder Frühintervention FI. Festigen und steigern der Arbeitsfähigkeit, in der Regel im 1. Arbeitsmarkt. Mit dem Arbeitstraining wird die bereits vorhandene oder die nach dem erfolgten Aufbautraining erreichte Arbeitsfähigkeit von mindestens 50% gefestigt und weiter gesteigert. Im Vordergrund steht die kontinuierliche Erhöhung der Präsenzzeit sowie die zunehmende Gewichtung der Leistung. Parallel erfolgt die Gewöhnung an den Arbeitsalltag und an verschiedene Arbeitsprozesse im 1. Arbeitsmarkt.
Arbeit zur Zeitüberbrückung, Art. 14a IVG
Integrationsmassnahme IM oder Frühintervention FI. Die Arbeit zur Zeitüberbrückung wird in der Regel als Folgemassnahme nach sozialberuflicher Rehabilitation verfügt, sofern die Eingliederungsfähigkeit beim Warten auf eine Anschlusslösung, Massnahmen beruflicher Art oder Stellenantritt im ersten Arbeitsmarkt, verloren zu gehen droht.
Beruflich-medizinische Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit, Art. 43 ATSG
Beruflich-medizinische Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit. Die Massnahme richtet sich an Versicherte, bei denen allgemeine Fragen zur Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit bestehen.
Stellensuche und Arbeitsplatzerhalt (coaching) nach Artikel 18 IVG
Coaching während beruflichen Massnahmen (BM). Das Profil einer geeigneten Stelle festlegen, erstellen oder aktualisieren der Bewerbungsunterlagen, aktive Unterstützung bei der Stellensuche, Praktika organisieren, Begleiten und bewerten, potenziellen Arbeitgebern über eine Anstellung verhandeln.
Aufbautraining, Art. 7d IVG und Art. 14a IVG
Integrationsmassnahme IM oder Frühintervention FI. Festigen und steigern der Eingliederunsfähigkeit. Das Training hat zum Ziel die körperliche, psychische und kognitive Belastbarkeit der Versicherten zu steigern. Zu Beginn der Massnahme steht die kontinuierliche Erhöhung der Präsenzzeit von minimal 8 Std. pro Woche im Vordergrund. Dies ohne Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit. Parallel dazu erfolgt der Aufbau und Erhalt der Tagesstruktur, die Gewöhnung an den Arbeitsalltag, an verschiedene Arbeitsprozesse sowie die zunehmende Gewichtung der Leistung. Dabei wird die Arbeitsfähigkeit aufgebaut, gesteigert und regelmässig gemessen.
Coaching-Leistungen unter Art. 14 quater IVG während dem Eingliederungsprozess (Art. 14 bis Art. 18 IVG)
Coaching während dem Eingliederungsprozess. Die individuellen Ziele bestimmen die Ausrichtung der Massnahme, Begleitung und Betreuung des/der Klienten/in, regelmässige Einschätzung der Situation mit allen Beteiligten, Koordination mit dem professionellen Netzwerk, Therapeuten, Ärzten und dem Familienkreis, Anpassung und / oder Neugestaltung des Arbeitsplatzes aufgrund der Mini ICF Beurteilung, Erstellung eines Pflichtenhefts, Gespräche und Begleitung
Stellensuche, Arbeitsplatzerhalt sowie Berufsberatungsgespräche- und Analysen gemäss Art 7d IVG
Coaching während Frühinterventionsmassnahmen (FI). Zielvereinbarung mit IV und Versicherten definieren und umsetzen, Unterstützung in Alltags- und psychosozialen Fragen, Förderung der Resilienz der Versicherten, Zusammenarbeit und Koordination mit involvierten Fachpersonen (Therapeuten, Ärzte, Familie).
Vertiefte Aklärung möglicher Berufsrichtungen; Art. 15 IVG
Berufswahl, vorbereitende Massnahme vor dem Eintritt in eine Ausbildung / Umschulung. Die Abklärung möglicher Berufsrichtungen richtet sich an Versicherte, bei denen konkrete Fragen zur Berufswahl, Ausbildung, Leistungsfähigkeit und Eingliederungsmöglichkeit bestehen.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ / Eidgenössisches Berufsattest EBA
Berufliche Massnahme BM. Die berufliche Grundbildung richtet sich vorab an jugendliche Versicherte. Während 2 bis 4 Jahren durchlaufen diese eine übliche Berufslehre EBA, EFZ oder eine Fachhochschule mit Abschluss Berufsdiplom.
Integrationsmassnahmen für Jugendliche Art. 14a IVG / Frühinterventionsmassnahme Art. 7d Let. e IVG
Integrationsmassnahme für Jugendliche «Kickstart». Die Massnahme richtet sich an Jugendliche, welche aus gesundheitlichen Gründen gezielte und verstärkte Unterstützung benötigen, um die schwierigen Übergänge von der Schulzeit zur Berufsbildung und später in den Arbeitsmarkt bewältigen zu können. Sozialpädagogische Begleitung zur Vorbereitung auf eine berufliche (Erst-)Ausbildung.
Für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren
Ein Backoffice-Einsatz bei ritec ermöglicht Ihnen die Praxisausübung der meisten Aktivitäten aus dem aktuellen Kompetenzenportfolio der Kaufleute. Nebst konkreter Arbeitsaufträge aus dem ersten Arbeitsmarkt erhalten Sie fachliche Unterstützung im kaufmännischen Bereich, sowie bei der aktiven Stellensuche.
ritec bietet folgende Massnahme für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren an:
Einsatz in einer kaufmännischen Praxisfirma (KPF)
Ziele des Einsatzes sind unter anderem:
- Sammeln, konsolidieren und erweitern von praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten im kaufmännischen Bereich
- Aus- und weiterbilden von kaufmännischem und betriebswirtschaftlichem Wissen
- Weiterentwickeln bestehender IKT-Kompetenzen
- Eigenen Bewerbungsprozess optimieren
Der Einsatz wird in einem Arbeitspensum von 50% bis 100% durchgeführt. Die Einsatzdauer beträgt in der Regel 3 Monate.
Kontaktperson
Möchten Sie mehr über unser Integrationsangebot erfahren? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
